Login

Login




Registrierung
. Passwort vergessen?
.

Aktuelle Links:

 

Wichtige Information! 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art.5,1)

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Haftungsausschluss für externe Links

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die DRFG keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird die DRFG derartige Links umgehend entfernen. Sie ist nicht dafür verantwortlich zu machen und wird unmittelbar nach Erlangung der Kenntnis darüber, dass ein konkretes Internetangebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, und/oder bestimmte Inhalte von Anzeigen oder Beiträgen eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen können, den Verweis auf diese Seite aufheben und/oder die Anzeigen oder Beiträge entfernen. 

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. 

Hinweis
Die DRFG in Th. bemüht sich, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

Sie sind hier: www.drfg-th.de
.

Tag des Verteidigers des Vaterlandes

 

Der Tag des Verteidigers des Vaterlandes (russisch День защи́тника Оте́чества) ist ein gesetzlicher Feiertag in Russland und einigen anderen Teilen der ehemaligen Sowjetunion. Er wird in Russland jährlich am 23. Februar gefeiert und ist seit 1993 arbeitsfrei.

Heute ist der 23. Februar auch der inoffizielle Tag des Mannes.

23.Februar

Geschichtlicher Hintergrund

Der Feiertag wurde 1922 von Lenin durch den Befehl Nr. 95 als nicht arbeitsfreier Tag der Roten Armee eingeführt. So hieß er bis 1949 und dann bis 1991 Tag der Sowjetischen Armee und Seestreitkräfte. Er war bis zum Ende der Sowjetunion einer ihrer wichtigsten Feiertage und erinnert an die Anfänge der Roten Armee.

Am 23. Februar 1918 wurden in Petrograd und Moskau erstmals in größerem Umfang Soldaten rekrutiert und es kam auch zu Siegen bei Kämpfen zwischen der Roten Armee und den Truppen des Deutschen Reiches bei Pskow und Narwa. Das Dekret zur Gründung der Armee wurde allerdings schon am 25. Januar 1918 erlassen, also ungefähr einen Monat früher.

Früher fanden am Feiertag stets große Militärparaden statt.

Quelle: Wikipedia

Dieser Artikel wurde bereits 2669 mal angesehen.



.