Login

Login




Registrierung
. Passwort vergessen?
.

Aktuelle Links:

 

Wichtige Information! 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art.5,1)

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Haftungsausschluss für externe Links

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die DRFG keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird die DRFG derartige Links umgehend entfernen. Sie ist nicht dafür verantwortlich zu machen und wird unmittelbar nach Erlangung der Kenntnis darüber, dass ein konkretes Internetangebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, und/oder bestimmte Inhalte von Anzeigen oder Beiträgen eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen können, den Verweis auf diese Seite aufheben und/oder die Anzeigen oder Beiträge entfernen. 

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. 

Hinweis
Die DRFG in Th. bemüht sich, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

.

Gemeinsam verstehen

Um die sozialen und bildungspolitischen Aspekte der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Russland und Deutschland ging es Anfang September 2013 beim zweiten bilateralen Seminar, das Teil des vom Auswärtigen Amt geförderten Projektes „Gemeinsam verstehen – Inklusion – Demokratie und Vielfalt entwickeln“ ist.

Die russische Delegation stand unter der Leitung der stellvertretenden Ministerin für Familie, demographische und soziale Politik der Region Kaluga, Frau Tatjana Valerjevna Romanova. Ihr gehörten weiterhin an Frau Olga Khomutova , Vizedirektorin der Kalugaer Filiale der Russischen Akademie für Volkswirtschaft und den staatlichen Dienst sowie weitere hochrangige Vertreter der Kalugaer Region. Grundlage bilden die Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 - Resolution Nr. 61/106, die am 24.02.2009 durch Deutschland und 03.05.2012 durch Russland ratifiziert wurden.

Tlvwa1 Tlvwa2 Tlvwa3 Tlvwa4 zum Vergrößern auf die Fotos klicken!

Abteilungsleiter Falk E. Wenzel begrüßte in Suhl unter den Teilnehmern die Stellvertreterin des Ministers für Familie, demographische und soziale Politik der Region Kaluga und gab einen Einblick in die Aufgaben des Landesverwaltungsamtes und die spezifischen Aufgaben der Abteilung Versorgung und Integration. Mit großem Interesse wurden die Ausführungen von Referatsleiter Peter Lange über die Arbeit des Integrationsamtes aufgenommen. Mira Glaser vom Referat, das mit den Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und des sozialen Entschädigungsrechts befasst ist, erläuterte den russischen Gästen, wie das Verfahren zur Schwerbehindertenfeststellung in Thüringen organisiert ist.

Dieser Artikel wurde bereits 16615 mal angesehen.



.